Das Arbeitslosengeld II wird unabhängig von ehemaligen Verdiensten festgelegt.
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Arbeitslosengeld II

Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zwischen 15 und unter 65 Jahren sowie die im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen, also zum Beispiel Ehe- oder Lebenspartner und Kinder (Bedarfsgemeinschaft). Das Arbeitslosengeld II (ALG II) folgt, wenn das - sich am letzten Nettolohn orientierende - Arbeitslosengeld I endet.
Personen, die bis zum 31. Januar 2006 arbeitslos werden, erhalten das Arbeitslosengeld I - wie bisher - für die Dauer von maximal 32 Monate (57-jährige und ältere). Erst wenn diese Anspruchsdauer erschöpft ist, erhalten sie die neue Grundsicherung Arbeitslosengeld II. Personen, die nach dem 31. Januar 2006 arbeitslos werden, erhalten das Arbeitslosengeld I noch 12 Monate, beziehungsweise über 55-Jährigen noch 18 Monate.
Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten das Arbeitslosengeld II. Nicht erwerbsfähige Familienangehörige und Partner, die mit dem Betroffenen zusammenleben, so genanntes Sozialgeld. Die Leistungen entsprechen in der Regel dem Niveau der Sozialhilfe.
Eigenes Vermögen und ein Zuverdienst werden angerechnet, wenn die jeweils geltenden Freibeträge überstiegen werden.

© Autor: Andreas Karsten | Tel: 030 - 69 51 73 78 | ak@karstenundschubert.de | www.karstenundschubert.de
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