Mit Gründung einer Auffanggesellschaft kann der Zusammenbruch eines Unternehmens verhindert werden.
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Auffanggesellschaft

Wenn ein Handelsunternehmen zahlungsunfähig wird oder sich überschuldet, können die Forderungen der Gläubiger nicht mehr realisiert werden und werden wertlos. Deshalb wird in bestimmten Fällen der Versuch unternommen, den Zusammenbruch durch die Gründung einer Auffanggesellschaft zu mildern. Sie ist von dem ursprünglichen Unternehmen rechtlich getrennt. Aus den Erträgen der Auffanggesellschaft sollen die Altschulden abgetragen und ihre Einlagen bezahlt werden, so dass der ehemalige Schuldner nach der Durchführung wieder Inhaber der neuen Firma werden kann.
EineAuffanggesellschaft wird von Schuldnern und Gläubigern gemeinsam gegründet, in manchen Fällen liegt auch eine Beteiligung des Staates vor. Das Geschäft wird in die neue Gesellschaft eingebracht. Es werden vorliegende Aufträge übernommen und dadurch auch die Arbeitsplätze gesichert. Um den endgültigen Verlust der in dem Unternehmen steckenden wirtschaftlichen Werte zu verhindern, muss dem Unternehmen vor allem neues Kapital zugeführt werden. Insofern sind zunächst die Gläubiger aufgefordert, zusätzliche Geldmittel einzulegen, damit die Gesellschaft weiterarbeiten kann.

Unter Umständen kann das Ziel der Auffanggesellschaft auch sein, ganze oder Teile eines insolventen Unternehmens zu überführen und an einen Investor zu veräußern.

© Autor: Andreas Karsten | Tel: 030 - 69 51 73 78 | ak@karstenundschubert.de | www.karstenundschubert.de
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