BerufseignungDie Berufseignung wird bei der Personalauswahl in den meisten Fällen anhand der schriftlichen Bewerbungsunterlagen und auf der Basis eines Interviews mit dem Bewerber geprüft.
Diese Verfahren zur Ermittlung der Berufseignung sind jedoch in hohem Maße subjektiv. Die Eignungsdarstellung in den Bewerbungsunterlagen hängt von den Fähigkeiten des Bewerbers ab, sich darzustellen und unterliegt nicht selten Fälschungstendenzen oder gar Betrug.
Das Interview ist oft geprägt von den Vorlieben des Interviewers und ist mit subjektiven Urteilsfehlern behaftet.
Deshalb ist es sinnvoll, die genannten Verfahren zur Erfassung der Berufseignung durch objektive, also von der Person des Beurteilers unabhängige Messmethoden zu ergänzen. Eine solche Methode ist ein Berufseignungstest, in dem systematisch und objektiv berufsbezogene Leistungskriterien erfasst werden.
Die in größeren Unternehmen sehr beliebten Assessment Center sind als Methode zur Erfassung der Berufseignung ebenfalls gut geeignet, wenn sie durchdacht geplant und durchgeführt werden. Die Bewerber werden mit beruflichen Anforderungssituationen konfrontiert, die sie unter Beobachtung bewältigen müssen. Allerdings können dabei subjektive Wertungen durch die Beobachter ähnlich wie beim Interview nicht ausgeschlossen werden.
© Autor: Dr. Michael Kossakowski | Tel: 030 - 543 790 30 |
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