Die Betriebshaftpflichtversicherung regelt die Ansprüche betriebsfremder Personen.
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Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine unerlässliche Schutzmaßnahme für jeden Betrieb. Denn die Gefahr, dass betriebsfremde Personen durch Ihr Unternehmen zu Schaden kommen, besteht leider immer und überall.

Die Betriebshaftpflichtversicherung versichert Sie gegen Ansprüche wegen Schäden, die durch Ihre Erzeugnisse oder geleistete Arbeiten bei Dritten entstehen und für die Sie oder Ihre Mitarbeiter verantwortlich sind. Wir prüfen im Schadenfall, ob Sie überhaupt haftpflichtig gemacht werden können und wehren unberechtigte Ansprüche für Sie ab.

Sind Ansprüche berechtigt, kommt die Betriebshaftpflicht für den Schaden auf - bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen. Diese betragen in der Regel 2 Millionen EUR für Personen- und 1 Millionen EUR für Sachschäden. Sie stehen für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dreimal zu Verfügung. Bei größerem Risiko können Sie die Deckungssummen auch erhöhen. Damit haben Sie zeitgemäßen und ausreichenden Versicherungsschutz.
Achten sie darauf, daß ein für Ihre Berufsgruppe maßgeschneidertes Bedingungskonzept gewählt wird. Nur dann sind Ihre spezifischen beruflichen Risiken optimal abgesichert.

© Autor: Detlef Weiner | Tel: 030 - 625 30 11 | detlef.weiner@allianz.de
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