Betriebsunterbrechungen führen zu einem Ertragsausfall, gegen dessen Folgekosten die Ertragsausfallversicherung Firmen schützt.
Profile - Die Werkstatt-Köpfe Unternehmerfragen Szenarien - Vielleicht kennen Sie das? Aktuelles - Termine, Seminare, ...  Kooperationen – Partner Kontakt - Impressum

Betriebsunterbrechung Ertragsausfall

Zeitweilige Betriebsunterbrechungen können für Firmen ein schwerer Schlag sein, weil sie in der Regel zum Ertragsausfall führen. Die Produktion eines Betriebes ist gestoppt oder zeitweilig gestört, so dass keine Umsätze erzielt werden können. Trotzdem müssen die festen Kosten - Löhne und Gehälter, Miete oder Pacht - weiterhin bezahlt werden. Schon geringe Schäden können auf diese Weise hohe Folgekosten verursachen. Auch muss ein Betrieb nicht komplett stillstehen, bereits die Störung betrieblicher Funktionen wie Lagerhaltung oder Beschaffung kann einen Ertragsausfall herbeiführen.

Gegen die Folgen einer Betriebsunterbrechung schützt die Ertragsausfallversicherung. Sie versichert den entgangenen Betriebsgewinn und den Aufwand an fortlaufenden Kosten, wie Löhne, Pacht, Provisionen, etc. Welche Schadensfälle im Versicherungsschutz enthalten sein sollen, lässt sich individuell festlegen. Der Kunde und Versicherungsnehmer wählt dazu aus einer Gefahrenpalette, gegen welche Schäden er sich versichern lassen möchte. Diese umfasst Vorkommnisse wie: Feuer, Sturm und Hagel, Elementargefahren, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, innere Unruhen, aber auch unbenannte Gefahren.

© Autor: Detlef Weiner | Tel: 030 - 625 30 11 | detlef.weiner@allianz.de
Begriff suchen
Unternehmenswerkstatt Berlin Brandenburg
Home  |  Ihre Unternehmensberater unter einem Dach | Sitemap