Designschutz - wie können die Ergebnisse kreativer Arbeit rechtlich vor Nachahmungen geschützt werden?
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Designschutz

Beim Designschutz geht es um die Frage, wie Design rechtlich vor Nachahmungen geschützt werden kann.

Denkbar ist ein Schutz durch das Urheberrecht welches neben vielen anderen Werkgattungen auch Werke der angewandten Kunst schützt.

Der Designschutz, der Urheberschutz für Designleistungen, ist allerdings sehr schwach ausgestattet und die Rechtsprechung legt die Messlatte in diesem Bereich sehr hoch an: Nur überragend überdurchschnittliche kunstgewerbliche Leistungen bekommen das Urheberrecht anerkannt, während die durchschnittlichen oder knapp überdurchschnittlichen Gestaltungen schutzlos bleiben.

Die größere Rolle beim Designschutz spielt das Geschmacksmusterrecht. Ein Geschmacksmuster gewährt dem Inhaber ein Benutzungsmonopol für ein bestimmtes Design. Das Geschmacksmusterrecht entsteht durch Eintragung in das Geschmacksmusterregister beim Deutschen Patent- und Markenamt (deutsches Geschmacksmuster), bzw. beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante (Europäisches Gemeinschaftsgeschmacksmuster).

Für den Designer, der Designs für andere entwirft und diese verkauft, ist vor allem der wettbewerbsrechtliche Vorlagenschutz interessant, der Designentwürfe, Vorlagen und Konzepte in der Präsentationsphase vor einer ungenehmigten Nutzung schützt. Nach § 18 UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) ist es verboten, anvertraute Vorlagen unbefugt zu werten. Vorlage ist alles, was für die Herstellung neuer Sachen und Designs als Vorbild dienen kann, als Entwürfe, Skizzen, Dummies oder Konzepte. Wesentlich für den wettbewerbsrechtlichen Schutz ist die Vertraulichkeit, mit der solche Vorlagen überreicht werden.

© Autorin: Katja Schubert | Tel: 030 - 69 51 73 78 | ks@karstenundschubert.de | www.karstenundschubert.de
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