FirmenrechtsschutzDer Abschluss einer Firmenrechtsschutz-Versicherung ist unabdingbar, um sich schon im Vorfeld von Rechtsauseinandersetzungen wirkungsvoll abzusichern. Die können viel Geld kosten: Anwälte, Zeugen, Sachverständige und die Gerichte selbst - all diese Kosten müssen beglichen werden. Gerade Firmeninhaber und Selbstständige können schnell in so eine Lage kommen.
Eine Firmenrechtsschutz-Versicherung schützt den Versicherten selbst, seine Mitarbeiter und für den Versicherten arbeitende Familienmitglieder; sie umfasst verschiedenste Rechtsschutz-Bereiche. Der Schadensersatz-Rechtsschutz hilft dem Versicherten, seine Ansprüche bei Sach-, Personen oder Vermögensschäden durchzusetzen. Der Ordnungswidrigkeits-Rechtsschutz tritt ein, wenn gegen den Versicherten oder seine Mitarbeiter, ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde. Der Straf-Rechtsschutz wird relevant, wenn sich der Versicherte in einem Verfahren z.B. gegen Vorwürfe im Umweltrecht oder beim Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften verantworten muss.
Natürlich ist der Versicherte auch in typischen Firmenrechtsschutz-Bereichen abgesichert. So im Arbeitsrechtsschutz, wenn es zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern wegen Kündigung, Arbeitszeit, etc. kommen sollte. Ein weiterer Bereich ist der Sozialgerichts-Rechtsschutz; dieser tritt ein, wenn der Versicherte oder seine Mitarbeiter gerichtliche Ansprüche gegen deutsche Sozialversicherungsträger durchsetzen müssen. Abschließend gibt es noch den Disziplinar- und Standesrechtsschutz, der z.B. für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer relevant sein kann.
© Autor: Detlef Weiner | Tel: 030 - 625 30 11 | detlef.weiner@allianz.de
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