GeheimhaltungsvereinbarungEine Geheimhaltungsvereinbarung ist für alle vertraglichen Beziehungen relevant, bei denen mindestens eine Partei Einblick in relevante Daten und Informationen der anderen Partei enthält.
Diese Geheimhaltungsvereinbarung kann die vorbereitende Kommunikation zwischen den Parteien im Vorfeld eines eigentlichen Vertragsverhältnisses absichern. Dazu gehören:
- Letter of Intent (Absichtserklärung - Der LoI fixiert diejenigen Punkte, über die sich die Parteien schon einigen konnten und gibt den Rahmen für weitere Einigungspunkte vor)
- Memorandum of Understanding (das MoU hält ein erzieltes Kommunikationsergebnis und weitere Zielvorgaben fest)
- Non Disclosure Agreement (Das NdA enthält eine reine Geheimhaltungsvereinbarung )
Aber auch in bestehenden Vertragsverhältnissen, wie z.B. Arbeitsverträgen oder Auftragsverhältnissen werden Geheimhaltungsverpflichtungen vereinbart.
Folgende Punkte sollten in einer Geheimhaltungsvereinbarung enthalten sein:
- Beschreibung dessen, was geheimgehalten werden soll
- Verpflichtung, dass keine Weitergabe der Daten und Informationen an Dritte erfolgen soll
- Verpflichtung, dass eine Weitergabe der Daten und Informationen an Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen nur unter Weitergabe der Geheimhaltungspflicht und nur zum Zwecke der Vertragserfüllung erfolgen darf
- Verpflichtung, dass eine Verwendung der Daten und Informationen nur zum Zwecke der Vertragserfüllung erfolgen darf
- Fixierung der Ausnahmefälle zu der Geheimhaltungspflicht, nämlich Vorbekanntheit der Informationen und späteres Bekanntwerden der Informationen ohne Zutun des Verpflichteten
- Umgang mit Dokumenten, Rückgabepflicht bei Vertragsbeendigung
© Autorin: Katja Schubert | Tel: 030 - 69 51 73 78 | ks@karstenundschubert.de | www.karstenundschubert.de
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