Geistiges EigentumGeistiges Eigentum, auch als Intellectual Property bezeichnet, bildet den Gegenbegriff zum Sacheigentum und bezieht sich auf immaterielle Güter, wie z.B. Namen, Erfindungen, Know-how, Texte, Designs usw.
Da ein immaterielles Gut, im Gegensatz zu einer Sache, faktisch von unendlich vielen Personen zur gleichen Zeit genutzt werden kann, wird die rechtliche Zuordnung des Gutes zu seinem Inhaber als Geistiges Eigentum durch die Zuweisung von Ausschließlichkeitsbefugnissen bzw. Exklusivrechten realisiert.
Geistiges Eigentum hat folgende Bezugspunkte:
- Marken (Wortmarken, Bildmarken, 3-D-Marken, Farbmarken, Klangmarken)
-Geschmacksmuster (Designs, ästhetische Gestaltungen)
- Patente und Gebrauchsmuster (technische Erfindungen
- Geschäftsbezeichnungen und Namen (Firmennamen, Domains)
- Urheberrecht
- Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz (Schutz vor unlauteren Nachahmungen)
- Geschäftsgeheimnisse
Die Benutzung von geistigen Eigentumsrechten durch andere wird durch die Einräumung von Nutzungsrechten, bzw. Lizenzen ermöglicht. Hierbei ist die Nutzungsart genau zu beschreiben (z.B. Nutzung einer Grafik für eine Internetseite) und der räumliche und zeitliche Geltungsbereich festzulegen. Weiterhin ist danach zu differenzieren, ob dem Erwerb ein ausschließliches (exklusives) Nutzungsrecht oder ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt wird.
© Autorin: Katja Schubert | Tel: 030 - 69 51 73 78 | ks@karstenundschubert.de | www.karstenundschubert.de
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