Geschmacksmuster - Schutzrecht für Gestaltungen und Designs - Wann kann ein Geschmacksmuster als Muster registriert werden?
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Geschmacksmuster

Das Geschmacksmuster ist ein Schutzrecht für Gestaltungen und Designs, gesetzlich geregelt im Geschmacksmustergesetz (GeschmMG).

Als Geschmacksmuster kann jedes Muster registriert werden, wenn es neu ist und Eigenart aufweist. Unter Muster ist die Gestaltung eines Erzeugnisses zu verstehen (Form, Oberfläche, Verpackung, Ausstattung, Grafikdesign, typografischer Schriftzeichen) Neu ist ein Muster dann, wenn noch kein identisches oder unwesentlich unterschiedliches Muster öffentlich bekannt ist. Eigenart lässt sich am ehesten mit Individualität übersetzen: Der Gesamteindruck des Musters muss sich vom Gesamteindruck vorbekannter Muster unterscheiden.

Die Gebühr für eine Geschmacksmusteranmeldung beträgt 70, 00 €, die zusätzlich noch anfallende Veröffentlichungsgebühr beträgt pro Muster 25, 00 €. Bei Sammelanmeldungen reduzieren sich die Kosten. Das Geschmacksmuster bietet einen Nachahmungsschutz für 5 Jahre, der durch entsprechende Gebührenzahlungen auf insgesamt 25 Jahre verlängerbar ist.

Das Patent- und Markenamt prüft übrigens nicht, ob ein angemeldetes Muster neu und eigenartig ist. Diese Prüfung obliegt allein dem Anmelder. Es ist also durchaus denkbar, dass sich ein eingetragenes Muster später als wertlos herausstellt, weil das Muster schon vorher bekannt gewesen ist. Es ist auch möglich, dass ein angemeldetes Muster ein bereits bestehendesGeschmacksmusterrecht verletzt. In diesem Fall stehen dem Inhaber des älteren Geschmacksmuster Löschungs- und Unterlassungsansprüche gegen den Inhaber des jüngeren Geschmacksmuster zu. Es gilt daher: Erst recherchieren, dann anmelden!

Der Inhaber eines Geschmacksmusters hat im Falle einer Geschmacksmusterrechtsverletzung folgende Ansprüche:

- Unterlassung (=Beendigung von rechtsverletzenden Handlungen)
- Schadensersatz
- Vernichtung und Überlassung
- Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg rechtsverletzender Werke

© Autorin: Katja Schubert | Tel: 030 - 69 51 73 78 | ks@karstenundschubert.de | www.karstenundschubert.de
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