Der Gesellschaftsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Gesellschaftern.
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Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag bildet die vertragliche Grundlage einer Gesellschaft. Er regelt die Rechte und Pflichten von Gesellschaftern.
Bei Personengesellschaften ist er grundsätzlich formfrei.
Im Gesellschaftsvertrag wird beispielsweise Folgendes geregelt:

- Sitz und Name (Firma) der Gesellschaft
- die Vertretung der Gesellschaft im Außenverhältnis
- die Befugnisse der Gesellschafter im Innenverhältnis
- Haftungsfragen
- Gewinnverteilung
- Aufnahme und Ausscheiden von Gesellschaftern
Soweit im Gesellschaftsvertrag keine Regelungen getroffen worden sind, so gelten die gesetzlichen Regelungen des HGB bzw. der entsprechenden Gesetze.
Bei Kapitalgesellschaften wie z.B. der GmbH wird der Gesellschaftsvertrag auch Satzung genannt und bedarf der notariellen Form.

Das Fehlen oder die Nichtigkeit eines Gesellschaftsvertrages kann zur faktischen Gesellschaft oder zur Scheingesellschaft führen.

© Autor: Andreas Karsten | Tel: 030 - 69 51 73 78 | ak@karstenundschubert.de | www.karstenundschubert.de
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