Die Gruppenunfallversicherung ist eine freiwillige soziale Leistung eines Arbeitgebers.
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Gruppenunfallversicherung

Eine Gruppenunfallversicherung ist eine freiwillige soziale Leistung eines Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer. Sie stellt eine Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung dar, die nur bei Arbeitsunfällen und bei Unfällen auf dem Weg vom oder zum Arbeits- oder Ausbildungsplatz eintritt.

Die Gruppenunfallversicherung ist flexibel gestaltbar und bietet Schutz rund um die Uhr, an jedem Ort der Welt, ob während der Arbeitszeit oder der Freizeitgestaltung. Mit einem Versicherungsvertrag wird eine Gruppe von mehreren Personen - zu denen auch der Arbeitgeber selbst oder im Unternehmen tätige Familienangehörige zählen können - versichert, eine Leistung erfolgt bei jedem messbaren Invaliditätsgrad.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung erfolgt die Leistung der privaten Gruppenunfallversicherung als einmalige Kapitalzahlung, mit der sofort nötige Anschaffungen getätigt werden können. Zusätzlich können jedoch auch lebenslange Rentenzahlung, Krankenhaustagegeld, Todesfall- oder auch Übergangsleistungen vertraglich vereinbart werden. Die Gestaltung der Vertragsleistungen richtet sich nach den Bedürfnissen der jeweils zu versichernden Gruppe.

Generell sind zwei Varianten von Vertragsabschluss denkbar, je nachdem, ob sich der Arbeitgeber die Geltendmachung der Ansprüche vorbehält oder dieses Recht dem Arbeitnehmer einräumt. Die Prämienzahlungen der Gruppenunfallversicherung können als Betriebsausgaben verbucht werden.

© Autor: Detlef Weiner | Tel: 030 - 625 30 11 | detlef.weiner@allianz.de
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