Limited & Co. KGWie die GmbH & Co. KG ist die Limited & Co. KG eine Personengesellschaft (Kommanditgesellschaft), deren Vollhafter (Komplementär) eine Kapitalgesellschaft (die Limited) ist. So kann die Haftung aufgrund des im Vergleich zur GmbH niedrigeren Stammkapitals noch weiter beschränkt werden.
Die Vorteile der Limited & Co. KG sind
- Verluste können grundsätzlich mit anderen Einkünften verrechnet werden.
- Kapitalentnahmen ohne vorherige schriftliche Festlegung sind nicht automatisch verdeckte Gewinnausschüttungen.
- Bei Einlage privater Immobilien in das Betriebsvermögen einer Ein-Mann-Limited & Co. KG zur Verbesserung derEigenkapital.uote wird keine Grunderwerbsteuer fällig. Künftige Reparaturen mindern außerdem als Betriebsausgaben die Gewerbesteuer.
- Kosten des Erwerbs von Anteilen an einer Limited & Co. KG sind für den Gesellschafter steuermindernde Anschaffungskosten.
Eine Limited & Co. KG entsteht, indem die Limited gegründet, der KG-Vertrag ausgefertigt und dann die Eintragung in das deutsche Handelsregister vorgenommen wird.
Rechtsanwalt Karsten ist auf die Beratung und Betreuung von Limited Companies spezialisiert. Wenn Sie mehr zu diesem Thema erfahren möchten, können sie unter www.karstenundschubert.de/de/download.php seinen Leitfaden zu diesem Thema kostenlos herunterladen.
© Autor: Andreas Karsten | Tel: 030 - 69 51 73 78 | ak@karstenundschubert.de | www.karstenundschubert.de
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