Markenschutz entsteht durch die Eintragung in das Markenregister. Welche Vorausset-zungen für Markenschutz gibt es?
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Markenschutz

Eine Marke ist ein Kennzeichnungs- und Identifikationsmittel für Waren oder Dienstleistungen. Marken machen Waren oder Dienstleistungen voneinander unterscheidbar. Mit dem Markenschutz können dementsprechend sämtliche Kennzeichnungsmittel geschützt werden, die als Un-terscheidungsmittel denkbar sind. Hier eine kleine Übersicht:

- Wortmarken
Worte und Wortgruppen (einschließlich Werbeslogans), Buchstaben, Zahlen, Zahlwörter und Kombinationen hieraus
- Bildmarken
Logos, Etiketten, Grafiken, grafisch gestaltete Schriftzüge, Abbildungen von Sachen oder Personen
- Farbmarken
Farbtöne und Farbkombinationen (z.B. gelb-grün von BP)
- Hörmarken
Jingles, Geräusche (z.B. Gebrüll des MGM-Löwen)
- Dreidimensionale Marken
Formen, Verpackungen (z.B. Flasche von Dimple-Whiskey, Werther´s Echte - Bonbon)

Ein Markenschutz setzt dabei immer voraus, dass das Zeichen unterscheidungskräftig ist. Das Zeichen darf nicht als bloße Beschreibung der Ware oder als werbende Anpreisung zu verstehen sein. Bei Formmarken heißt dies, dass die Form dann nicht als Marke schützbar ist, wenn sie durch die Ware selbst bedingt ist oder für die Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist.

Der Markenschutz entsteht durch die Eintragung in das Markenregister. Möglich ist eine Markenanmeldung für die Registrierung einer deutschen Marke, einer europäischen Gemeinschaftsmarke oder einer internationalen Marke, die sich auf bestimmte Schutzländer erstreckt.

Die Marke gewährt dem Markeninhaber in dem Schutzgebiet ein ausschließliches Benutzungsrecht. Niemand anders darf ein gleiches oder ähnliches Zeichen für die gleichen oder ähnlichen Waren oder Dienstleistungen verwenden. In einem Markenverletzungsprozess geht es immer um die Frage der Verwechselungsgefahr, für deren Feststellung die Gerichte die Ähnlichkeit der verwendeten Marken und die Ähnlichkeit der zugrunde liegenden Waren und Dienstleistungen abwägen müssen. Bei sehr berühmten Marken (z.B. Siemens, Mercedes Benz) kommt es auf die Ähnlichkeit der Waren nicht mehr an; die Verwendung dieser Marken stellt grundsätzlich eine Markenverletzung dar.

Im Falle einer Markenverletzung ergeben sich folgende Ansprüche:

- Unterlassung der Markenbenutzung
- Schadensersatz für die Markenbenutzung
- Vernichtung der mit der Marke gekennzeichneten Waren
- Auskunft über Vertriebswege und erzielte Gewinne

© Autorin: Katja Schubert | Tel: 030 - 69 51 73 78 | ks@karstenundschubert.de | www.karstenundschubert.de
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