Die Pensionskasse - ein attraktiver Weg für die Altersvorsorge Ihrer Arbeitnehmer.
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Pensionskasse als Altersvorsorge

In Zeiten sinkender gesetzlicher Renten gewinnt die betriebliche Altersvorsorgung zunehmend an Bedeutung - mit der Pensionskasse gehen Sie und Ihr Arbeitnehmer auf Nummer sicher.

Eine betriebliche Altersversorgung über Gehaltsumwandlung ist eine Lösung, die Sie als Arbeitgeber gemeinsam mit Ihren Arbeitsnehmern realisieren können. Sie als Arbeitgeber ermöglichen es dabei Ihren Arbeitnehmern, steuerlich günstig eine Altersversorgung aufzubauen und so für einen sicheren Lebensstandard im Alter vorzusorgen.
Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung.
Seit dem 01.01.2002 hat Ihr Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung in Höhe von max. 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung (West). Das entspricht 2005 max. 2.496 € jährlich. Mit dem Angebot der Pensionskasse durch Gehaltsumwandlung (APK G) können Sie Ihren Arbeitnehmern einen attraktiven Weg anbieten, diesen Anspruch zu erfüllen.

Das Prinzip:
Sie treffen mit Ihrem Mitarbeiter eine Vereinbarung, daß ein Teil seines noch nicht fälligen Gehalts zugunsten eines Anspruchs auf Versicherungsschutz in die Pensionskasse umgewandelt wird. Sie als Arbeitgeber sind hierbei Versicherungsnehmer - versicherte Person ist der Arbeitnehmer, dem Sie eine Zusage erteilen. Der Arbeitnehmer bzw. seine versorgungsberechtigten Hinterbliebenen sind die Leistungsempfänger, die dann aus der Pensionskasse im Alter bzw. im Falle des Todes Versorgungsleistungen erhalten. Die Beiträge können Sie als Betriebsausgabe geltend machen. Die Anwartschaft des Arbeitnehmers auf Leistungen aus der Pensionskasse müssen Sie nicht bilanzieren.

Die Steuer- und Sozialversicherungsvorteile:
Die noch nicht fälligen Gehaltsteile aus dem ersten Dienstverhältnis können bis zum zulässigen Maximalbetrag (2005: 2.496 € jährlich) steuerfrei in die Pensionskasse gezahlt werden. Die aktuell zu zahlende Steuer verringert sich durch die Gehaltsumwandlung und erst die Leistungen aus der Pensionskasse unterliegen der Lohnsteuer. Da die Steuersätze dann meistens erheblich geringer sind als vor der Pensionierung, ergibt sich häufig eine deutliche Steuerersparnis.

© Autor: Detlef Weiner | Tel: 030 - 625 30 11 | detlef.weiner@allianz.de
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