Private Limited Company by shares (Ltd.)Bei der Private Limited Company gibt es lediglich einen begrenzten Gesellschafterkreis, vergleichbar mit einer deutschen GmbH. In England wird für die überwiegende Zahl der Gesellschaften die Form der Private Limited Company (Ltd.) gewählt.
Diese Gesellschaftsform erfreut sich auch in Deutschland immer größerer Beliebtheit, da sie einfach und günstig zu gründen ist. Sie stellt vor allem eine Alternative zur GmbH dar, weil kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindest-Stammkapital erforderlich ist.
Mit der in Großbritannien gegründeten Auslandsgesellschaft ist es dann möglich, in Deutschland tätig zu werden ohne je in Großbritannien gewerblich tätig gewesen zu sein.
Dennoch sollte man auch daran denken, dass nach der Gründung weitere Pflichten und Folgekosten entstehen.
Eine Limited muss mindestens einen Director (Vorstand/Geschäftsführer) und einen Company Secretary (Schriftführer der Gesellschaft) bestellen.
Rechtsanwalt Karsten ist auf die Beratung und Betreuung von Limited Companies spezialisiert. Wenn Sie mehr zu diesem Thema erfahren möchten, können sie unter http://www.karstenundschubert.de/de/download.php seinen Leitfaden zu diesem Thema kostenlos herunterladen.
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