Wirtschaftsmediation ist ein anerkanntes Verfahren der Streitbeilegung
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Streitbeilegung

Durch Vermittlung, Schlichtung und Mediation kann Streit beigelegt werden.

Die Wirtschaftsmediation ist hier ein anerkanntes Verfahren um eine Streitbeilegung nachhaltig zu erreichen.

Bei der Streitbeilegung geht es darum, zu ergründen, welche Positionen mit welchen Interessenslagen und Verletzungen zu diesem Streit geführt haben.

Sind die Streitenden mit ihrem Streit in eine Sackgasse geraten, jeder beharrt auf seiner Position, kann der neutrale Wirtschaftsmediator in den Gesprächen mit den Streitenden (Medianten) neue Wege aus der Sackgasse aufzeigen.

Dieses Aufzeigen erfolgt in der Weise, dass die Medianten aufgefordert werden Positionen der Gegenseite einzunehmen, ganz unorthodoxe Lösungsgedanken zu formulieren und sie völlig wertneutral in den Raum zu stellen.

Über die Erörterung und Prüfung aller Lösungsansätze kommen die Parteien zur Streitbeilegung.

Um die Nachhaltigkeit zu erreichen ist es wichtig, auch die mit dem Streit verbundenen Verletzungen zu heilen. In diesem Zusammenhang spricht man auch gern von einem Täter - Opferausgleich.

Das Eingeständnis, etwas falsch gemacht zu haben, die Entschuldigung gegenüber dem Anderen, zeigt die menschliche Größe des Streitgegners und ist die Basis für neues Vertrauen.

Die schriftliche Formulierung der künftigen Vereinbarungen zur Streitbeilegung sichert ab, dass es möglichst keine neuen Ansätze für Streit gibt. Wenn die Parteien feststellen, dass sie Vereinbarungen getroffen haben, die so in der Praxis doch nicht tragfähig sind, sollten sie die Anrufung einer neuen Mediationssitzung vereinbaren.

© Autor: Wolf Braune | Tel: 030 - 37 30 33 99 | mediator@wolf-braune.de | www.wolf-braune.de
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