VertragsstreitDer Vertragsstreit ist die Auseinandersetzung der Vertragsparteien über die Auslegung und Erfüllung des zwischen ihnen geschlossenen Vertrages.
Bei einem Vertragsstreit stellt sich immer die Frage, um welche Art von Vertrag es sich handelt. Dienstleistungsvertrag, Arbeitsvertrag oder Gesellschaftsvertrag unterscheiden sich wesentlich in ihren Inhalten und unterliegen auch unterschiedlichen, gesetzlichen und tariflichen Regelungen und Bestimmungen.
Hinzu kommt noch, dass im Rahmen der Vertragsfreiheit, den Vertragsbestimmungen für Verträge zwischen Kaufleuten und Privatkunden und Kaufleuten untereinander jede Menge Individualität herrscht.
Seit es Gesetze und Verträge gibt, mündlich oder schriftlich geregelt, gibt es auch Gerichte, Richter, Anwälte, Kläger und Beklagte. Und alles ist mit Geld oder anderweitigem Leistungsaustausch verbunden.
Nicht selten verstehen die Vertragsparteien bei einem Vertragsstreit etwas anderes unter Vertragserfüllung als der ursprüngliche Vertragspartner und jetzige Gegner.
Oft sind auch die Verträge in verschiedene Richtungen auslegbar, es fehlen Regelungen oder sind für das gemeinsame Interesse der Vertragsparteien einfach ungenügend und fehlerhaft ausgefertigt.
Wenn die Streitparteien nichts anderes geregelt haben und sich auch sonst nicht einigen können, landet ein Vertragsstreit vor den Gerichten. Solch ein Streit bindet dann Kapital, kostet Zeit und Nerven, die sinnvoller Weise in die Auftragsbeschaffung oder Lebensqualität gesteckt werden sollten. Das Ergebnis der gerichtlichen Auseinandersetzung entspricht selten den Vorstellungen der Parteien, es sei denn alle Voraussetzungen und die Rechtslage sind ganz eindeutig.
Die Wirtschaftsmediation ist hier eine geeignete Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung.
© Autor: Wolf Braune | Tel: 030 - 37 30 33 99 | mediator@wolf-braune.de | www.wolf-braune.de
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