Das Werberecht regelt alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit Werbung.
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Werberecht

"Werberecht" ist ein rein umgangssprachlicher Begriff. Sämtliche Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit der Werbung auftreten können, werden mit dem Begriff "Werberecht" umschrieben.

Das Wettbewerbsrecht (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, UWG) regelt, welche Aussagen und welche Maßnahmen in der Werbung legitim sind. Danach verstößt eine Werbung gegen das Wettbewerbsrecht, wenn sie geeignet ist
- die Entscheidungsfreiheit der Kunden durch Ausübung von Druck, in menschenverachtender Weise oder durch sonstigen unangemessenen Einfluss zu beeinträchtigen
- wenn sie die geschäftliche Unerfahrenheit (Kinder, Jugendliche), die Leichtgläubigkeit, die Angst oder die Zwangslage von Verbrauchern ausnutzt
- wenn der Werbecharakter verschleiert ist (redaktionelle Werbung)
- wenn sie bei Preisnachlässen, Zugaben oder Geschenken die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme nicht klar und eindeutig angibt oder bei Gewinnspielen die Teilnahmebedingungen nicht deutlich sind oder die Teilnahme an den Erwerb einer Ware geknüpft ist
- wenn sie Waren, Leistungen und geschäftliche Verhältnisse eines Mitbewerbers verunglimpft
- wenn sie irreführend ist ( Irreführende Werbung )
- wenn sie in unlauterer Weise auf die Waren und Leistungen von Mitbewerbern Bezug nimmt ( Vergleichende Werbung )
- wenn sie mit einer Belästigung des Kunden verbunden ist ( E-Mail-SPAMS, Telefax, Anrufe, s. Belästigende Werbung ).

Weiter ist in der Werbung zu beachten, ob sie Persönlichkeitsrechte von Personen verletzt (z.B. Sixt-Werbung mit Angela Merkel) oder ob sie fremde Marken- oder Urheberrechte verletzt.

© Autorin: Katja Schubert | Tel: 030 - 69 51 73 78 | ks@karstenundschubert.de | www.karstenundschubert.de
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