Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
oder
Betriebliche Altersvorsorge bewusst gestalten
Ein Softwareunternehmer ist jetzt das 5. Jahr am Markt.
Die Geschäfte seiner Firma laufen Dank seines persönlichen Einsatzes
sehr gut.
Nun denkt er über Personalanbau nach, da die Arbeit von ihm und seinen
zwei Mitarbeitern nicht mehr zu schaffen ist. Gleichzeitig ist eine Gehaltserhöhung
für seine Mitarbeiter fällig, und ein Bewerber für die
neue Stelle fragte nach einer Betriebsrente, die er aus seinem alten Betrieb
übernehmen wollte.
Unser Unternehmer fragt sich nun unter anderem:
Wie soll ich die Gehaltserhöhung gestalten?
Wie kann ich Lohnnebenkosten sparen, ohne dass den Angestellten
Nachteile
daraus erwachsen?
Hat der Bewerber ein Recht auf Weiterführung seiner Betriebsrente?
Wie sind dabei die rechtlichen Voraussetzungen?
Welche Informationspflichten habe ich gegenüber meinen Arbeitnehmern?
Worauf muss ich bei der Einstellung neuer Mitarbeiter achten?
Die Unternehmenswerkstatt kann Sie bei der professionellen
Gestaltung der betrieblichen Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen beraten
und unterstützen.
Insbesondere folgende Leistungen können Sie in Anspruch
nehmen:
Aufklärung über die gesetzlichen Voraussetzungen aus
Arbeitgeber- und
Arbeitnehmersicht.
Auswahl des auf Ihre Firma zugeschnittenen Durchführungsweges
der
betrieblichen
Altersvorsorge.
Gezielte Informationen Ihrer Arbeitnehmer, so dass Sie als Arbeitgeber
Ihrer
Informationspflicht nachkommen.
Ausnutzung aller Möglichkeiten der Lohnnebenkostenersparnisse
mit
geringstem
Verwaltungsaufwand für Ihr Unternehmen.
Hauptbetreuung durch Detlef Weiner, Versicherungsfachmann.
Zeitweilige Zusammenarbeit möglich mit
Dr. Michael Kossakoswki
Dipl. Psychologe
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