Unternehmenswerkstatt Berlin-Brandenburg
 

„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“
oder
Betriebliche Altersvorsorge bewusst gestalten

Ein Softwareunternehmer ist jetzt das 5. Jahr am Markt. Die Geschäfte seiner Firma laufen Dank seines persönlichen Einsatzes sehr gut.
Nun denkt er über Personalanbau nach, da die Arbeit von ihm und seinen zwei Mitarbeitern nicht mehr zu schaffen ist. Gleichzeitig ist eine Gehaltserhöhung für seine Mitarbeiter fällig, und ein Bewerber für die neue Stelle fragte nach einer Betriebsrente, die er aus seinem alten Betrieb übernehmen wollte.

Unser Unternehmer fragt sich nun unter anderem:
– Wie soll ich die Gehaltserhöhung gestalten?
– Wie kann ich Lohnnebenkosten sparen, ohne dass den Angestellten
Nachteile daraus erwachsen?
– Hat der Bewerber ein Recht auf Weiterführung seiner Betriebsrente?
– Wie sind dabei die rechtlichen Voraussetzungen?
– Welche Informationspflichten habe ich gegenüber meinen Arbeitnehmern?
– Worauf muss ich bei der Einstellung neuer Mitarbeiter achten?

Die Unternehmenswerkstatt kann Sie bei der professionellen Gestaltung der betrieblichen Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen beraten und unterstützen.

Insbesondere folgende Leistungen können Sie in Anspruch nehmen:
– Aufklärung über die gesetzlichen Voraussetzungen aus Arbeitgeber- und
Arbeitnehmersicht.
– Auswahl des auf Ihre Firma zugeschnittenen Durchführungsweges der
betrieblichen Altersvorsorge.
– Gezielte Informationen Ihrer Arbeitnehmer, so dass Sie als Arbeitgeber
Ihrer Informationspflicht nachkommen.
– Ausnutzung aller Möglichkeiten der Lohnnebenkostenersparnisse mit
geringstem Verwaltungsaufwand für Ihr Unternehmen.

Hauptbetreuung durch Detlef Weiner, Versicherungsfachmann.
Zeitweilige Zusammenarbeit möglich mit Dr. Michael Kossakoswki –
Dipl. Psychologe

 
 


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